AGB

Allgemeine Geschäüftsbedingungen

FLOWMatic Prozesstechnik GmbH
Rotdornstr. 14
40472 Düsseldorf

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§1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Versendung der Ware mit Lieferschein.
(2) Verkaufsangestellte des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Vereinbarung hinaus gehen.

§3 Preise
(1) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager des Verkäufers zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Fracht- und etwaige Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

§4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen werden nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u.s.w., auch wenn sie bei Vorlieferanten des Verkäufers eintreten-, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten.
(3) Hält Behinderung des Verkäufers länger als drei Monate an, ist Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich noch nicht erfüllter Teile vom Vertrag zurück zu treten.
(4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§5 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Personen übergeben worden ist. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§6 Gewährleistung
(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Lieferdatum beginnt.
(2) Gewährleistung wird im Rahmen der Gewährleistung der Vorlieferanten erfüllt.
(3) Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen des Verkäufers (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Sicherungsübereignungen und Verpfändungen sind unzulässig.
(3) Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm daraus entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seinen Kunden mit allen Nebenforderungen an den Verkäufer ab. Er ermächtigt den Verkäufer bis zur Erfüllung der Forderungen des Verkäufers die an ihn abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen.
(4) Käufer ist verpflichtet, ihm jeden etwaigen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen.

§8 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Käufers auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, erfolgt die Verrechnung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen.
(3) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn entsprechende Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

§9 Haftungsbeschränkung
Soweit zulässig, sind Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung gegen Verkäufer und/oder dessen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§10 Rücksendungen
Rücksendungen mangelfreier Ware müssen vorher vereinbart sein. Wir stellen 15% des Lieferwertes in Rechnung. Rücksendungen jeder Art müssen frei von infektiösen, radioaktiven und chemischen Risiken sein. Eine entsprechende Bescheinigung ist der Sendung bei zu fügen. Bei Fehlen der Bestätigung kann der Verkäufer die Warenannahme verweigern, oder dem Absender die anfallenden Kosten für die Dekontamination in Rechnung stellen.

§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, etc
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der BR Deutschland. Die Geltung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
(2) Soweit rechtlich zulässig, ist Düsseldorf ausschließlich Gerichtsstand.
(3) Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird im Wege der Auslegung durch eine solche ersetzt, die ihr nach Sinn und Inhalt und dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt

 

Düsseldorf, 01.08.2024
FLOWMatic Prozesstechnik GmbH