Schlagwort DIN EN 13445-3

Druckbehälter ohne CE-Kennzeichnung: Was Art. 4 Abs. 3 der Druckgeräterichtlinie bedeutet

Druckbehaelter ohne CE-Kennzeichnung

Ein neuer Druckspeicher trifft im Wareneingang ein – und auf dem Typenschild fehlt die CE-Kennzeichnung, die Sie von praktisch jedem anderen Druckgerät in Ihrer Anlage kennen. Für einen Betriebsingenieur mit Verantwortung für Anlagensicherheit ist das zunächst ein Stoppschild: Fehlt hier…